02.12.2021
Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 02.12.2021
a) Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich bis zum Ablauf des 10. Tages nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall absondern und das Gesundheitsamt per E-Mail ( gesundheitsamt@cottbus.de ) bzw. telefonisch (0355 612-3200) informieren. Weist eine enge Kontaktperson keine COVID-19 typischen Symptome auf und besitzt sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, so ist sie von der Quarantänemaßnahme ausgenommen, muss aber für die Dauer von 14 Tagen ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) durchführen. …